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Wie wird der Kaufpreis bezahlt?

Der Kaufpreis wird nach Baufortschritt gezahlt und ist in bis zu 7 Raten zur Zahlung fällig nach Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV):

  • 25% nach Beginn der Baumaßnahmen (gem. MaBV 30% - ohne Abzug der 5% Sicherheitsleistung)
  • 28% nach Rohbaufertigstellung einschließlich Zimmererarbeiten,
  • 12,6% nach Einbau der Fenster einschließlich der Verglasung und Herstellung der Dachflächen und Dachrinnen
  • 6,3% nach Fertigstellung der Rohinstallation der Heizungs-, Sanitär- und Elektroanlagen
  • 9,1% nach Fertigstellung des Innenputzes, ausgenommen Beiputzarbeiten, des Estrichs und der Fliesenarbeiten im Sanitärbereich,
  • 10,5% nach Bezugsfertigkeit einschließlich Fassadenarbeiten und Zug um Zug gegen Besitzübergabe,
  • 3,5% nach vollständiger Fertigstellung.
Der Kaufpreis wird i.d.R. per Lastschrift von Ihrer zu finanzierenden Bank eingezogen, wenn dieser durch ein Darlehen finanziert wird. Bei Barzahlung erfolgt die Zahlung per Überweisung an den Bauträger (Wohnartplus GmbH).

Was passiert, wenn der Bau länger dauert als geplant und meine prognostizierten Kosten (z.B. Bauzeit- und Bereitstellungszinsen) deutlich höher ausfallen?

Der verbindliche Fertigstellungszeitpunkt wird im Kaufvertrag fixiert (§8 Fertigstellungstermin). Im Falle einer vom Bauträger zu vertretender Überschreitung dieser Frist hat der Verkäufer dem Erwerber eine Schadenspauschale zu zahlen, die ebenso vertraglich festgelegt wird. Die Mehrkosten, die in der Bauphase ggf. anfallen, können somit ausgeglichen sowie steuerlich geltend gemacht werden.

Kann es während der Bauphase zu baulichen Veränderungen meiner Wohnung kommen (Grundriss, Ausstattung, etc.)?

Grundsätzlich ist nicht auszuschließen, dass der Bauträger während der Bauphase Veränderungen innerhalb der Baubeschreibung vornimmt bzw. vornehmen muss. Gründe können z.B. behördliche Auflagen sein, Anpassung der Statik aufgrund Bodenspezifikationen oder die Zusammenlegung einzelner Wohnungen (Veränderung der Teilungserklärung).

Wichtig hierbei ist, dass bereits erworbenes Sondereigentum nicht betroffen sein darf, die Veränderungen für Sie zumutbar sein müssen und der Wert bzw. Gebrauchsfähigkeit des Vertragsobjektes nicht gemindert werden darf.

Was passiert, falls der Bauträger in der Bauphase insolvent werden sollte und der Bau nicht fortgeführt wird?

Geht der Bauträger trotz hoher Sicherheitsvorkehrungen insolvent, liegt die Entscheidung einer Baufortführung in der Hand der baufinanzierenden Bank des Bauträgers. Da im Insolvenzfall alle mit den Gewerken geschlossenen Verträge an die Bank übergehen, kann diese, durch die Beauftragung eines neuen Bauleiters, den Bau wie geplant fortführen.

Entscheidet sich die Bank gegen eine Baufortführung, werden dem Erwerber alle vertragsgemäß geleisteten Zahlungen bis zum anteiligen Wert des Vertragsobjektes zurückgezahlt.

Wann werde ich über die Fertigstellung und Übergabe meiner Wohnung informiert?

Sie werden bei Baufertigstellung schriftlich vom Bauträger zur Abnahme eingeladen.

Was passiert, wenn Mängel zur Übergabe meiner Wohnung festgestellt werden?

Sie begehen gemeinsam mit dem Bauträger Ihre erworbene(n) Wohnung(en). Dabei kontrollieren Sie diese gemeinsam auf Mängel und lassen diese, wenn vorhanden, vom Bauträger in einem Mängelprotokoll schriftlich fixieren. Der Bauträger ist zur Nacherfüllung sowie folglich zur mängelfreien Übergabe verpflichtet und stellt diese ab.

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